Verein
Klein-Amerika
Unser Verein
Unser KIeingartenverein ,,Klein Amerika“ e.V. hat seinen Sitz in 06648 Eckartsberga und ist
unter diesen Namen in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Naumburg eingetragen.
Unser Verein ist Mitglied des Kreisverbandes der Gartenfreunde „Saale Unstrut“ e.V.
Als gemeinnütziger Verein sind Zweck und Aufgaben in unserer Satzung festgeschrieben. Die Verwaltung der Kleingartenanlage und die Weiterverpachtung von Einzelparzellen zur kleingärtnerischen Nutzung an die Mitglieder des Vereins nach Maßgabe des Bundeskleingartengesetzes (BKleinG) ist ein Beispiel dafür. Unser gemeinnütziger Vereinszweck beruht auf Grundlage des Verwaltungsauftrages und der Rahmengartenordnung (RO) des Kreisverbandes sowie der ergänzenden Rahmengartenordnung (Ergänzung-RO).
Die Forderungen des Umwelt- und Landschaftsschutzes zu erfüllen, habe wir in unserer Satzung als wichtige Aufgabe verankert. Ebenso die Anlegung, Gestaltung und Erhaltung der Kleingartenanlagen als Teil des öffentlichen Grüns, die der Allgemeinheit zugänglich sind. Als Verein bieten wir den Mitgliedern ebenso fachliche Beratung und Betreuung. Alle Mitglieder können den Vereins-Versicherungsschutz genießen, der durch Abschluss von Versicherungen auf der Grundlage von Rahmenverträgen des Kreisverbandes ermöglicht wird. Unser Verein hat das Recht und die Pflicht, seine Mitglieder zur Befolgung des Bundeskleingarten Gesetzes,derVereinssatzungundderGartenordnungimSinneseiner ordnungsgemäßen kleingärtnerischen Nutzung des Gartens anzuhalten und dafür zu sorgen, dass Zuwiderhandlungen abgestellt werden.
Die Forderungen des Umwelt- und Landschaftsschutzes zu erfüllen, habe wir in unserer Satzung als wichtige Aufgabe verankert. Ebenso die Anlegung, Gestaltung und Erhaltung der Kleingartenanlagen als Teil des öffentlichen Grüns, die der Allgemeinheit zugänglich sind. Als Verein bieten wir den Mitgliedern ebenso fachliche Beratung und Betreuung. Alle Mitglieder können den Vereins-Versicherungsschutz genießen, der durch Abschluss von Versicherungen auf der Grundlage von Rahmenverträgen des Kreisverbandes ermöglicht wird. Unser Verein hat das Recht und die Pflicht, seine Mitglieder zur Befolgung des Bundeskleingarten Gesetzes,derVereinssatzungundderGartenordnungimSinneseiner ordnungsgemäßen kleingärtnerischen Nutzung des Gartens anzuhalten und dafür zu sorgen, dass Zuwiderhandlungen abgestellt werden.
Wenn Sie Sich im Sinne unserer Satzung gern betätigen möchten, heißen wir alle Sie herzlich willkommen. Sie können auch ohne Pachtvertrag Mitglied werden!
Die wichtigsten Informationen für unsere Mitglieder
News
Was erwartet Sie als Vereins-Mitglied?
Alle Mitglieder haben das Recht, an Veranstaltungen des Vereins und Maßnahmen der fachlichen Betreuung teilzunehmen sowie solche anzuregen. Die Geräte des Vereins dürfen zweckentsprechend mitbenutzt werden.
Pflichten der Mitglieder:
Als Vereins-Mitglied beteiligen Sie Sich an der Gemeinschaftsarbeit.
Pro Vereinsmitglied sind 5 Pflichtstunden pro Jahr in der Mitgliederversammlung vom 11.09.2021 festgelegt worden. Für nicht geleistete Pflichtstunden wird ein Betrag in Höhe von 10,00 EUR je Pflichtstunde berechnet. Die Erfassung der Pflichtstunden kann ganz einfach digital erfolgen. Den Link dazu finden Sie im Aushang oder hier auf der Pinnwand (QR-Code). Tragen Sie dazu Ihren Namen sowie Beginn/Ende Ihrer Arbeitsleistung ein. Folgen Sie einfach den wenigen Schritten des Menüs.
Mitglieder Kleingartenverein
Klein-Amerika
Verein Klein-Amerika
Vereins-Organe
Zu unseren Verein-Organen gehören gem. unserer Satzung
- a) die Mitgliederversammlung,
- b) der erweiterte Vorstand und
- c) der Vorstand selbst.
Die Mitgliederversammlung
WAS IST DIE
MITGLIEDERVERSAMMLUNG?
MITGLIEDERVERSAMMLUNG?
AUSSERORDENTLICHE
MITGLIEDERVERSAMMLUNG
MITGLIEDERVERSAMMLUNG
AUFGABEN DER
MITGLIEDERVERSAMMLUNG
MITGLIEDERVERSAMMLUNG
ABLAUF DER
MITGLIEDERVERSAMMLUNG
MITGLIEDERVERSAMMLUNG
ABSTIMMUNG UND WIRKSAME
BESCHLUSSFASSUNG
BESCHLUSSFASSUNG
WAS IST DIE
MITGLIEDERVERSAMMLUNG?
MITGLIEDERVERSAMMLUNG?
WAS IST DIE MITGLIEDERVERSAMMLUNG?
Die Mitgliederversammlung ist, wie der Vorstand, ein gesetzlich vorgeschriebenes Pflichtorgan. Jeder Verein muss in den in der Vereinssatzung festgelegten Intervallen eine Mitglieder- oder Jahreshauptversammlung durchführen. Welche Aufgaben die Mitgliederversammlung übernimmt, bestimmt die Satzung in §6. In der Regel beschließt die Mitgliederversammlung in Vereinsangelegenheiten und wählt den Vorstand. Sie kann neben vielfältigen Beschlüssen auch die Satzung und den Vereinszweck ändern oder den Verein auflösen. Mit einer entsprechenden Satzungsregel kann die Mitgliederversammlung auch virtuell durchgeführt werden. Für die Jahre 2020/2021 entfällt hierfür laut Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie die Notwendigkeit einer Satzungsregel.WAS IST DIE MITGLIEDERVERSAMMLUNG?
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins (§ 23 BGB). Sie wird einberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert. Sie besteht aus der Zusammenkunft der Vereinsmitglieder als Versammlung. AIs ordentliche Mitgliederversammlung muss sie gemäß unserer Satzung einmal im Jahr als Jahreshauptversammlung stattfinden.
AUSSERORDENTLICHE
MITGLIEDERVERSAMMLUNG
MITGLIEDERVERSAMMLUNG
DIE AUSSERORDENTLICHE MITGLIEDERVERSAMMLUNG
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn mindestens 10 Prozent der Mitglieder einen diesbezüglichen Antrag, in dem die Verhandlungsgegenstände enthalten sein müssen, vorlegen. Sie muss innerhalb von vier Wochen nach schriftlichen Antrag stattfinden. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand schriftlich einberufen. Die Einladung dazu muss gemäß unserer Satzung mindestens drei Wochen vorher unter Angabe von Zeit, Ort und Tagesordnung durch Aushang im Vereinsgelände bekanntgegeben werden. AUFGABEN DER
MITGLIEDERVERSAMMLUNG
MITGLIEDERVERSAMMLUNG
DIE AUFGABEN DER MITGLIEDERVERSAMMLUNG
Welche Aufgaben die Mitgliederversammlung übernimmt, wird in unserer Satzung „§ 6 Mitgliederversammlung“ geregelt. Dazu zählen u.a.:- • Entgegennahme des Geschäftsberichts, des Kassenberichts, des Berichts der Revisionskommision und anderer Tätigkeitsberichte;
- • Die Mitgliederversammlung beschließt in Vereinsangelegenheiten, vor allem hinsichtlich
- – der Entlastung des Vorstandes
- – Genehmigung des Haushaltsplanes mit den im Geschäftsjahr zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben;
- – Festsetzung der Rohe der Beitrage und Umlagen ( getrennt Mitglieder und Ehegattenmitglieder) sowie Beschlussfassung über Rücklagen und Rückstellungen;
- – Wahl und Abberufung von Vorstandsmitgliedern;
- – Wahl der Revisionskommission; Wahl der Vertreter des Vereins zur Mitgliederversammlung des Kreisverbandes;
- – Wahl des Gartenfachberaters und von weiteren 3 Mitgliedern als Beisitzer zum erweiterten Vorstand;
- – Einrichten und Besetzung von Ausschüssen zur Durchführung besonderer oder vorübergehender Vereinsaufgaben;
- – Entscheidung über Einsprüche gegen Kündigungen des Vorstandes;
- – Entscheidungenüber Anträge und Beschwerden sowie über wichtige Angelegenheiten, die der Mitgliederversammlung vom Vorstand unterbreitet werden;
ABLAUF DER
MITGLIEDERVERSAMMLUNG
MITGLIEDERVERSAMMLUNG
WIE LÄUFT EINE MITGLIEDERVERSAMMLUNG AB?
Jede Mitgliederversammlung und auch die Jahreshauptversammlung führt der Versammlungsleiter, der in der Satzung festgelegt ist. Sieht die Satzung niemanden für diese Aufgabe vor, wird sie vom Vorstand übernommen. Der Leiter sorgt für Ruhe und für den reibungslosen Ablauf der Versammlung. Sie soll so durchgeführt werden, dass die Vereinsaufgaben erledigt und Beschlüsse gefasst werden können. Der Versammlungsleiter bestimmt gemäß unserer Satzung den Ablauf und orientiert sich dabei an der Tagesordnung.ABSTIMMUNG UND WIRKSAME
BESCHLUSSFASSUNG
BESCHLUSSFASSUNG
ABSTIMMUNG UND WIRKSAME BESCHLUSSFASSUNG
Gültige Beschlüsse können gemäß unserer Satzung nur zu Tagesordnungspunkten gefasst werden, die den Mitgliedern mit der schriftlichen Einberufung der Mitgliederversammlung bekannt geworden sind. Anträge zu den Tagesordnungspunkten können gemäß unserer Satzung schriftlich und mündlich jederzeit gestellt werden. Anträge zur Jahreshauptversammlung sind spätestens zwei Wochen vor der Versammlung schriftlich an den Vorstand einzureichen.Die Mitgliederversammlung ist gemäß unserer Satzung unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen worden ist.
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Ungültige Stimmen bzw. Stimmenenthaltungen werden mitgezählt. Bei Stimmengleichheit gilt also Ablehnung. Abgestimmt wird in der Regel durch Handzeichen, auf Antrag eines Drittels der anwesenden Mitglieder jedoch schriftlich durch Stimmzettel. Stimmenübertragung von Mitgliedern auf andere Personen ist nicht zulässig.
Über Beschlüsse, die das Nutzungsrecht der Kleingärten betreffen bzw. damit in Verbindung stehen, beschließen nur die Mitglieder mit einem Nutzungsrecht.
Beschlüsse, durch welche die Satzung abgeändert wird, bedürfen der Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder.
Die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung ist gemäß unserer Satzung bei Eröffnung der Mitgliederversammlung festzustellen. Über die Mitgliederversammlung und ihre Beschlüsse ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Versammlungsleiter und Schriftführer zu unterzeichnen ist.
Erweiterte Vorstand Klein-Amerika
Der erweiterte Vorstand
der erweiterte Vorstand
In unserer Satzung regelt „§ 7 Erweiterter Vorstand“ Aufgaben und Tätigkeiten dessen.
Der erweiterte Vorstand besteht aus den Vorstandsmitgliedern, dem Fachberater und mindestens einem Beisitzer.
Die Beisitzer werden auf die Dauer von 3 Jahren gewählt .
Vorstandsvorsitzender
Marie Berger
Stellvertreterin
Tina Dose
Dem erweiterten Vorstand obliegen vor allem
- die Aufnahme neuer Vereinsmitglieder;
- die Ausschließung von Vereinsmitgliedern, sofern sie nicht ein Vorstandsamt oder ein sonstiges ihnen von der Mitgliederversammlung übertragenes Amt begleiten;
- die Zuweisung des Kleingartens an das Mitglied;
- die Beschlussfassung über die Kündigung des Kleingartens gem. §§ 8 und 9 (1) BKleinG;
- die Schlichtung von Streitfällen aus dieser Satzung;
- die Vorberatung von Angelegenheiten, die der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollen;
- die Vorprüfung der Jahresabrechnung und die Vorbereitung des Haushaltsplans;
- die Erledigung besonderer Aufgaben, die ihm übertragen werden.
Der erweiterte Vorstand hat den Vorstand bei der Geschäftsführung und bei sonstigen Vereinsaufgaben zu unterstützen und in Fragen von grundsätzlicher oder weitreichender Bedeutung zu beraten. Der erweiterte Vorstand nimmt in seinen Sitzungen den Bericht des Vorstandes über dessen Sitzungen sowie über die laufenden, die geplanten und die abgeschlossenen Angelegenheiten entgegen. Er fasst keine für den Vorstand verbindlichen Beschlüsse.
Vorstandsvorsitzender
Marie Berger
Stellvertreterin
Tina Dose
Stellvertreterin
Tina Dose
Vorstand Klein-Amerika
Vorstand
der erweiterte Vorstand
In unserer Satzung regelt „§ 7 Erweiterter Vorstand“ Aufgaben und Tätigkeiten dessen.
Der erweiterte Vorstand besteht aus den Vorstandsmitgliedern, dem Fachberater und mindestens einem Beisitzer.
Die Beisitzer werden auf die Dauer von 3 Jahren gewählt .
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schriftführer und
dem Kassierer, die Vereinsmitglieder sein müssen.
Der Verein wird durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam im Sinne des § 26 BGB vertreten.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt.
Eine Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist statthaft. Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Neuwahl im Amt.
Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. Er veranlasst die zur Erfüllung des Vereinszwecks erforderlichen Maßnahmen und hält die Mitglieder dazu an, ihre Pflichten in der Gartenanlage und im Einzelgarten zu erfüllen.
Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. Er veranlasst die zur Erfüllung des Vereinszwecks erforderlichen Maßnahmen und hält die Mitglieder dazu an, ihre Pflichten in der Gartenanlage und im Einzelgarten zu erfüllen.
Der Vorstand tritt nach Bedarf, jedoch mindestens einmal im Quartal, zusammen. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind.
Über die Sitzung des Vorstandes ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Vorsitzenden bzw. Sitzungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.
Einwande gegen die Fassung der Niederschrift können in der nächsten Sitzung vorgebracht werden.
Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich und auf die Erreichung der satzungsgemäßen Ziele des Vereins gerichtet.
Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich und auf die Erreichung der satzungsgemäßen Ziele des Vereins gerichtet.
Satzung und BKleingG
Satzung
Satzung KGV Klein-Amerika
Rahmengartenordnung (RO)
Rahmengartenrordnung des Regionalverbandes
Ergänzung RO
Ergänzungen zur Rahmengartenordnung
BKleinG
Bundeskleingarten Gesetz




